Vereinssatzung
KlangKunst – TechnoCollective Vereinssatzung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „KlangKunst – TechnoCollective“.
- Sitz des Vereins ist Beelitz.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
- Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung (AO), insbesondere durch:
- die Förderung elektronischer Musik- und Clubkultur,
- die Unterstützung und Vernetzung von Künstlerinnen, DJs und Produzentinnen,
- die Planung, Durchführung und Förderung kultureller Veranstaltungen, Workshops und Projekte,
- die Förderung von kultureller Bildung, Austausch, Kreativität und Gemeinschaft,
- die Bereitstellung digitaler Plattformen (z. B. Webseite, Forum, Social Media) zur Präsentation von Kunst, Kultur und Wissen,
- die Förderung eines nachhaltigen, respektvollen und inklusiven Umgangs innerhalb der Club- und Musikkultur.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO).
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
§ 3 Mitgliedschaft
- Der Verein unterscheidet zwischen aktiven Mitgliedern, passiven Mitgliedern und Fördermitgliedern.
- Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligen und bereit sind, Aufgaben, Projekte oder Funktionen im Verein zu übernehmen. Aktive Mitglieder besitzen das Teilnahme- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
- Passive Mitglieder sind Mitglieder, die den Verein ideell oder finanziell unterstützen, ohne aktiv an der Vereinsarbeit teilzunehmen. Passive Mitglieder besitzen kein Teilnahme- und kein Stimmrechtin der Mitgliederversammlung.
- Fördermitglieder unterstützen den Verein insbesondere finanziell oder durch Sachleistungen. Fördermitglieder besitzen kein Teilnahme- und kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
- Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt und die Satzung anerkennt.
- Der Beitritt erfolgt durch schriftliche oder digitale Erklärung. Über die Aufnahme sowie die Einordnung als aktive, passive oder Fördermitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
- Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht; eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.
- Die Mitgliedschaft endet durch:
- schriftlichen Austritt mit einer Frist von vier Wochen,
- Ausschluss durch Vorstandsbeschluss aus wichtigem Grund,
- Tod
- Mit Beendigung der Mitgliedschaft bestehen keine Ansprüche auf das Vereinsvermögen.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Aktive Mitglieder sind berechtigt, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben.
- Passive Mitglieder unterstützen den Verein ideell oder finanziell, sind jedoch nicht berechtigt, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen und besitzen kein Stimmrecht.
- Alle Mitglieder verpflichten sich zu einem respektvollen, diskriminierungsfreien und verantwortungsvollen Umgang.
- Die Interessen und das Ansehen des Vereins sind zu wahren.
- Eine Verschwiegenheitspflicht über interne Angelegenheiten besteht auch über die Mitgliedschaft hinaus.
§ 5 Beiträge und Finanzierung
- Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 15,00 Euro pro Jahr für aktive Mitglieder.
- Passive Mitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
- Weitere Mittel des Vereins können sein: Spenden, Fördermittel, Zuschüsse sowie Einnahmen aus satzungsgemäßen Veranstaltungen.
- Vereinsmittel dürfen ausschließlich für die gemeinnützigen Zwecke gemäß § 2 verwendet werden.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- der Vorstand,
- die Mitgliederversammlung,
- projektbezogene Arbeits- oder Projektgruppen.
§ 7 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
- Der Vorstand wird für die Dauer von einem Jahr gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
- Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen.
- Vorstandsbeschlüsse können in Präsenz oder digital gefasst werden.
- Zur Sicherstellung des dauerhaften Betriebs der vereinseigenen digitalen Infrastruktur (Webseite, Forum, Server) können bestimmte Funktionen dauerhaft an namentlich benannte Funktionsverantwortliche gebunden werden, sofern diese die Infrastruktur privat finanzieren, technisch betreiben und eine Übernahme durch andere Mitglieder objektiv nicht möglich ist.
- Die Funktionsverantwortlichen handeln ausschließlich im Interesse des Vereins und unterliegen den Beschlüssen des Vorstands sowie den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben.
- Eine Abberufung aus der Funktionsverantwortung ist nur aus wichtigem Grund möglich (z. B. grobe Pflichtverletzung oder nachhaltige Gefährdung des Vereinszwecks).
- Nachgewiesene, notwendige und angemessene private Aufwendungen können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erstattet werden.
§ 8 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt; sie kann auch digital durchgeführt werden.
- Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen einberufen.
- Zur Mitgliederversammlung sind ausschließlich aktive Mitglieder teilnahmeberechtigt. Passive Mitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Stimmberechtigt sind ausschließlich aktive Mitglieder. Passive Mitglieder besitzen kein Stimmrecht.
- Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere über:
- Wahl und Entlastung des Vorstands,
- Satzungsänderungen,
- Grundsatzentscheidungen des Vereins.
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst.
§ 9 Projektgruppen
- Der Verein kann projektbezogene Gruppen bilden.
- Diese arbeiten im Rahmen der Satzung und unter Verantwortung des Vorstands.
§ 10 Digitalisierung & Kommunikation
- Die Vereinsarbeit und Beschlussfassung kann digital erfolgen.
- Dokumente können elektronisch geführt und archiviert werden.
§ 11 Datenschutz
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften (DSGVO).
§ 12 Haftung
- Da der Verein nicht rechtsfähig ist, haften die handelnden Personen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
- Der Verein empfiehlt den Abschluss geeigneter Versicherungen.
§ 13 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.
§ 14 Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen.
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es ausschließlich und unmittelbar für die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne der §§ 51–68 AO zu verwenden hat.
§ 15 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Beschlussfassung durch die Gründungsmitglieder in Kraft.
Ort, Datum
Beelitz, 01.01.2026
